Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt unter D 13, der Aufsichtsrat soll regelmäßig beurteilen, wie wirksam das Gremium insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Obwohl die Bezeichnung Prüfung der Wirksamkeit den Sinn der Übung besser trifft, hält sich das bereits 2002 eingeführte Schlagwort Effizienzprüfung hartnäckig.
Wer soll die Aufseher kontrollieren? Die Hauptversammlung? Sie trifft sich nur einmal im Jahr, wenn sie überhaupt Fehlentwicklungen erkennt, dann sehr spät. Stimmrechtsberater? Sie geben ihr Votum auf Basis von Checklisten, die kaum auf die Besonderheiten des deutschen Governance-Systems, geschweige auf die spezifischen Gegebenheiten eines Unternehmens ausgerichtet sind.
Aufsichtsräte können sich den Spiegel nur selbst vorhalten. Bei der rein internen Effizienzprüfung bestehen aber zu Recht Zweifel an der Objektivität. Man ist skeptisch, ob ausreichende Erkenntnis- und Kritikfähigkeit vorhanden ist und der Wille besteht, Veränderungen anzugehen. Gut geführte Unternehmen und Investoren präferieren daher die extern unterstützte Effizienzprüfung, so dass der Aufsichtsrat einen Blick von außen auf die eigene Leistung erhält und sich an der Best Practice messen kann.
Kennzeichen einer qualifizierten externen Effizienzprüfung ist die umfassende unternehmensspezifische Diagnose, die auf das gesamte Spektrum der Aufsichtsratstätigkeit eingeht und in gezieltem Handlungsbedarf mündet. Für die nötige Offenheit haben sich vertrauliche Einzelgespräche als praktikabel erwiesen. Dabei werden neben allen Aufsichtsratsmitgliedern auch die Vorstandsmitglieder befragt, da ihre Information und Präsenz in den Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen die Qualität der Aufsichtsratsarbeit stark beeinflussen. Themen wie die inhaltliche Schwerpunktsetzung in Aufsicht und Beratung oder die Kultur und das Selbstverständnis des Gremiums werden während der Interviews ausführlich und tiefgreifend diskutiert ebenso wie Möglichkeiten, wahrgenommenen Defiziten zu begegnen.
Die Effizienzprüfung entfaltet die größte Wirkung im Hinblick auf die Verbesserung der Gremienleistung, wenn auch der individuelle Beitrag jedes Aufsichtsratsmitglieds hinterfragt wird. Denn dessen Kompetenz ist für das Unternehmen nur wertvoll, wenn sie eingebracht wird. Geeignet ist ein Peer Review, in dem neben Kompetenz und Erfahrung die praktische Wahrnehmung der persönlichen Rolle hinterfragt wird, besonders die Qualität des Beitrags sowie die Anwesenheit und Teilnahme an der Diskussion. Zumindest die Leistung der Anteilseignervertreter sollte regelmäßig einem Peer Review unterzogen werden. Neben tieferen Erkenntnissen über die Leistungsfähigkeit und des Potenzials des Gremiums gelingen auch tiefere Einblicke in dessen Werte und Kultur.
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